{"course":{"productid":24135,"modality":8,"active":true,"language":"en","title":"Datenschutzrechtliche Aufgaben und Rechte bei Betriebsratst\u00e4tigkeit (DGI\u00ae)","productcode":"DGI-ARBRT","vendorcode":"OT","vendorname":"Other","fullproductcode":"OT-DGI-ARBRT","courseware":{"has_ekit":false,"has_printkit":true,"language":""},"url":"https:\/\/portal.flane.ch\/course\/ot-dgi-arbrt","objective":"<p>Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von datenschutzrechtlichem Grundlagenwissen, um Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats auf Ihr Mandat vorzubereiten.<\/p>\n<p>Die spezifischen Themen des Datenschutzrechts, die der Mitbestimmung und Mitwirkung durch den Betriebs- und Personalrat unterliegen, wie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Steuerung der privaten oder betrieblichen Nutzung der IT oder der Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von F&auml;higkeiten, Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer, bilden Kerninhalte des Seminars.<\/p>\n<p>Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern ein vertiefendes Verst&auml;ndnis f&uuml;r den rechtssicheren Umgang bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten und insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.<\/p>\n<p>Die Kl&auml;rung individueller Fragestellungen sollen Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats in die Lage versetzen, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erkennen und diese bewerten zu k&ouml;nnen, um angemessene Massnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzniveaus umzusetzen.<\/p>","audience":"<ul>\n<li>Betriebs- \/ Personalratsmitglieder<\/li><li>Jugend- und Auszubildendenvertretung<\/li><li>Schwerbehindertenvertretung<\/li><li>Datenschutzbeauftragte<\/li><li>Besch&auml;ftigte im Personalwesen<\/li><\/ul>","contents":"<ul>\n<li>Grundlagen des Datenschutzrechts gem&auml;ss DSGVO, BDSG, BetrVG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Sozialgesetzbuch (SGB)<\/li><li>Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Planung, der Einrichtung oder der &Auml;nderung von IT-gest&uuml;tzter Verarbeitung<\/li><li>Durchsetzung der Rechte des Betriebs- und Personalrats im Datenschutzmanagement<\/li><li>Selbstst&auml;ndige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebs- und Personalrat<\/li><li>Erforderlichkeit der Datenschutzfolgenabsch&auml;tzung bei der Einf&uuml;hrung von Verarbeitungen<\/li><li>Pflichten bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten<\/li><li>Pflichten und Anforderungen bei der Drittlands&uuml;bermittlung<\/li><li>Der datenschutzkonforme Umgang mit\n<ul>\n<li>Kommunikationsmedien wie Social Media, E-Mail und Internet<\/li><li>Bild- und Videomaterial von Arbeitnehmern<\/li><li>Bewerberdaten<\/li><li>Verhaltens- und Leistungsdaten der Arbeitnehmer<\/li><li>Video&uuml;berwachung und -aufzeichnung innerhalb der eigenen Organisation<\/li><li>elektronischen und analogen Arbeitnehmerdaten<\/li><\/ul><\/li><li>Auskunfts- und Einsichtsrechte<\/li><li>Schnittpunkte und Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten<\/li><li>Die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<\/li><li>Technische und organisatorische Massnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes<\/li><li>Ausarbeitung und Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie\n<ul>\n<li>Nutzung von mobilen Endger&auml;ten<\/li><li>Private und betriebliche Nutzung, BYOD, Apps, E-Mail, Internet, Social Media<\/li><li>Einf&uuml;hrung und Kontrolle von Videoaufzeichnung und Video&uuml;berwachung<\/li><li>Einf&uuml;hrung und Kontrolle von Zeiterfassungsdaten<\/li><li>Einf&uuml;hrung und Kontrolle von Zutrittskontrolldaten<\/li><li>Nutzung von mobilem und h&auml;uslichem Arbeitsplatz, Home Office<\/li><li>Nutzung von Telekommunikation und Mobilfunk<\/li><li>Nutzung von Endger&auml;ten, IT-Anwendungen und IT-Komponenten<\/li><li>Einf&uuml;hrung und Kontrolle beim Whistleblowing<\/li><li>Verarbeitung von Daten bei Mitarbeiterbefragungen<\/li><\/ul><\/li><\/ul>","summary":"<p>Das Pers&ouml;nlichkeitsrecht der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmern ist gem&auml;ss Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu sch&uuml;tzen, was die Einhaltung der datenschutzspezifischen Pflichten durch Ihre Organisation nach sich zieht.<\/p>\n<p>Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebs- und Personalrats sind insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer seitens der Organisation zu wahren.<\/p>\n<p>Der Betriebs- und Personalrat hat die Einhaltung der Pflichten aus dem Datenschutzrecht zu kontrollieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.<\/p>\n<p>Die Konstruktivit&auml;t der Zusammenarbeit des Betriebs- und Personalrats mit dem Datenschutzbeauftragten sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten nimmt bei der Umsetzung angemessener Massnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein.<\/p>\n<p>Die an Ihre Organisation gestellten datenschutzrechtlichen Anforderungen m&uuml;ssen zudem im Wirkungskreis des Betriebs- und Personalrates selbst eingehalten werden.<\/p>\n<p>Die Umsetzung erforderlicher Massnahmen zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer, wie von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefordert, setzt eine hohe Kenntnis des Datenschutzrechts der Betriebs- und Personalratsmitglieder voraus.<\/p>\n<p>Unser Seminar erf&uuml;llt die Anforderungen an eine Freistellung gem&auml;ss &sect; 37 Absatz 6 BetrVG und berechtigt gem&auml;ss &sect; 40 Absatz 1 BetrVG zur &Uuml;bernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Jedem Teilnehmer wird das Handbuch Datenschutzrecht (Beck-Texte) ausgeh&auml;ndigt.<\/p>","objective_plain":"Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung von datenschutzrechtlichem Grundlagenwissen, um Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats auf Ihr Mandat vorzubereiten.\n\nDie spezifischen Themen des Datenschutzrechts, die der Mitbestimmung und Mitwirkung durch den Betriebs- und Personalrat unterliegen, wie die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Steuerung der privaten oder betrieblichen Nutzung der IT oder der Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von F\u00e4higkeiten, Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer, bilden Kerninhalte des Seminars.\n\nZiel des Seminars ist es, den Teilnehmern ein vertiefendes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den rechtssicheren Umgang bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten und insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.\n\nDie Kl\u00e4rung individueller Fragestellungen sollen Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats in die Lage versetzen, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu erkennen und diese bewerten zu k\u00f6nnen, um angemessene Massnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Schutzniveaus umzusetzen.","audience_plain":"- Betriebs- \/ Personalratsmitglieder\n- Jugend- und Auszubildendenvertretung\n- Schwerbehindertenvertretung\n- Datenschutzbeauftragte\n- Besch\u00e4ftigte im Personalwesen","contents_plain":"- Grundlagen des Datenschutzrechts gem\u00e4ss DSGVO, BDSG, BetrVG, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Sozialgesetzbuch (SGB)\n- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Planung, der Einrichtung oder der \u00c4nderung von IT-gest\u00fctzter Verarbeitung\n- Durchsetzung der Rechte des Betriebs- und Personalrats im Datenschutzmanagement\n- Selbstst\u00e4ndige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Betriebs- und Personalrat\n- Erforderlichkeit der Datenschutzfolgenabsch\u00e4tzung bei der Einf\u00fchrung von Verarbeitungen\n- Pflichten bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten\n- Pflichten und Anforderungen bei der Drittlands\u00fcbermittlung\n- Der datenschutzkonforme Umgang mit\n\n- Kommunikationsmedien wie Social Media, E-Mail und Internet\n- Bild- und Videomaterial von Arbeitnehmern\n- Bewerberdaten\n- Verhaltens- und Leistungsdaten der Arbeitnehmer\n- Video\u00fcberwachung und -aufzeichnung innerhalb der eigenen Organisation\n- elektronischen und analogen Arbeitnehmerdaten\n- Auskunfts- und Einsichtsrechte\n- Schnittpunkte und Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten\n- Die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten\n- Technische und organisatorische Massnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes\n- Ausarbeitung und Inhalte von Betriebsvereinbarungen zu Themen wie\n\n- Nutzung von mobilen Endger\u00e4ten\n- Private und betriebliche Nutzung, BYOD, Apps, E-Mail, Internet, Social Media\n- Einf\u00fchrung und Kontrolle von Videoaufzeichnung und Video\u00fcberwachung\n- Einf\u00fchrung und Kontrolle von Zeiterfassungsdaten\n- Einf\u00fchrung und Kontrolle von Zutrittskontrolldaten\n- Nutzung von mobilem und h\u00e4uslichem Arbeitsplatz, Home Office\n- Nutzung von Telekommunikation und Mobilfunk\n- Nutzung von Endger\u00e4ten, IT-Anwendungen und IT-Komponenten\n- Einf\u00fchrung und Kontrolle beim Whistleblowing\n- Verarbeitung von Daten bei Mitarbeiterbefragungen","summary_plain":"Das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmern ist gem\u00e4ss Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu sch\u00fctzen, was die Einhaltung der datenschutzspezifischen Pflichten durch Ihre Organisation nach sich zieht.\n\nDie Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebs- und Personalrats sind insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer seitens der Organisation zu wahren.\n\nDer Betriebs- und Personalrat hat die Einhaltung der Pflichten aus dem Datenschutzrecht zu kontrollieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.\n\nDie Konstruktivit\u00e4t der Zusammenarbeit des Betriebs- und Personalrats mit dem Datenschutzbeauftragten sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten nimmt bei der Umsetzung angemessener Massnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein.\n\nDie an Ihre Organisation gestellten datenschutzrechtlichen Anforderungen m\u00fcssen zudem im 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